Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) verleiht seit 2002 den Deutschen Hörfilmpreis und würdigt damit gelungene Hörfilmproduktionen sowie Initiativen und Projekte, die sich im Bereich Hörfilm engagieren. Als Hörfilm wird ein Kino- oder Fernsehfilm verstanden, der zusätzliche akustische Bildbeschreibungen enthält.
Dank der akustische Bildbeschreibungen, diese Technik wird auch Audiodeskription (AD) genannt, können die visuellen Elemente einer Filmszene sowie Gestik, Mimik und Dekors für blinde und sehbehinderte Menschen beschrieben werden. Audiodeskription wird gemeinsam von sehenden und nicht sehenden Menschen erarbeitet. Da die Bildbeschreibungen jedoch in den Dialogpausen eingesprochen werden, müssen sie sehr präzise sein und werden daher von speziell ausgebildeten Filmbeschreibern getextet.
Für den Wettbewerb können lokale oder ehrenamtlich produzierte Hörfilme sowie Leistungen von Fernsehsendern oder auch Leistungen, die innerhalb eines Sendeformats produziert wurden, eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist endet am 20. November 2009. Initiativen, die am Wettbewerb teilnehmen möchten, sollten sich in einer Kurzbeschreibung vorstellen und ihr bisheriges Engagement im Bereich Audiodeskription erläutern.
Hörfilmproduktionen, die sich bewerben möchten, sollten hingegen beschreiben, inwiefern die eingereichte Produktion als herausragend anzusehen ist. Zudem sollte das bisherige Engagement im Bereich Audiodeskription dargestellt werden. Die Wettbewerbsbeiträge können gerne per E-Mail an info@dbsv.org eingeschickt werden. Die Preisverleihung findet am 23. März 2010 in Berlin statt.