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2. IT-Grundschutz-Tag 2009 beleuchtet den Umgang mit Sicherheitsvorfällen
Am 22. September 2009 veranstaltete das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen mit dem Informatikzentrum der Sparkassen-Organisation GmbH in Bonn (SIZ) seinen 2. IT-Grundschutz-Tag im Jahr 2009. Mit dem IT-Grundschutz, der in diesem Jahr 15-jähriges Bestehen feiert, bietet das BSI eine einfache Methodik für Unternehmen und Behörden, um ihre Informationssicherheit einzuschätzen und Standardmaßnahmen für ein angemessenes Sicherheitsniveau zu identifizieren und umzusetzen.
Ein Schwerpunkt des aktuellen IT-Grundschutz-Tages lag auf dem Umgang mit Sicherheitsvorfällen, deren Ursachen, Prävention sowie der Fortführung des Geschäftsbetriebs nach Sicherheitsvorfällen. Des weiteren stellten Sicherheitsverantwortliche aus Banken, Versicherungen, SIZ und BSI in Vorträgen dar, auf welche Weise Informationssicherheitsmanagement in der Praxis konkret aufgebaut und sicher betrieben werden kann.
Die rund 170 Teilnehmer wurden von Alexander von Stülpnagel, Geschäftsführer des SIZ, und Andreas Könen, BSI-Fachbereichsleiter für Sicherheit in Anwendungen und kritischen Infrastrukturen, begrüßt. "Nicht nur der IT-Grundschutz ist nach 15 Jahren ein fester Bestandteil der deutschen IT-Sicherheitslandschaft", betonte Andreas Könen. "Das BSI selbst und damit auch das BSI-Gesetz existieren sogar seit mittlerweile 18 Jahren." In dieser Zeit, so Könen weiter, hätten sich vielfältige Änderungen für Verwaltungen, Unternehmen und Privatpersonen im Umgang mit IT und damit auch in Bezug auf die IT-Sicherheit ergeben, deren Auswirkungen sich nicht zuletzt auch in einer Novelle des BSI-Gesetzes (BSIG) niedergeschlagen hätten.
Das geänderte BSIG trat am 20. August dieses Jahres in Kraft. Zahlreiche Befugnisse und Aufgaben des BSI wurden hierbei neu geregelt, um die IT-Sicherheit des Bundes in Anbetracht der heutigen Gefahrenlage sicherzustellen. Könen: "Dies betrifft nicht nur die unmittelbare Abwehr von Angriffen auf die IT-Netze des Bundes, dazu gehört auch, dass das BSI zur Prävention Mindeststandards für die Informationssicherheit der Bundesverwaltung setzen kann." Die Erfahrung im Bereich IT-Grundschutz zeige, dass Empfehlungen des BSI auch über die Bundesverwaltung hinausgehen und Anregungen sowohl für Länder und Kommunen als auch für die Wirtschaft geben.