Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Arbeitskreises Öffentlichkeitsarbeit hat das Aktionsbündnis barrierefreie Informationstechnik (AbI) am Dienstag, 29. April in Heidelberg eine Bilanz des ersten Jahres BGG gezogen. "Es geht voran, leider aber nur sehr langsam", erklären die Teilnehmer des Arbeitskreises übereinstimmend.
Am 1. Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft getreten. Sein Paragraph 11 verpflichtet alle Bundesbehörden, ihre Informationen barrierefrei anzubieten. Menschen mit verschiedensten Behinderungen haben seither ein Recht auf adäquate Information. Die konkrete Umsetzung dieses Anspruchs regelt die "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" (BITV). Die BITV verpflichtet die Dienststellen des Bundes auch, ihre Internetseiten innerhalb einer Übergangsfrist bis Ende 2005 barrierefrei zu gestalten.
"Eigentlich sollten alle Internetseiten barrierefrei sein", stellt Hannelore Loskill von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte
(BAGH) klar. "Wer Webdesign nach den Regeln der Kunst betreibt und sich an die Vorgaben des Worldwide-Web-Consortiums - immerhin des Betreibers des Internet - hält, der unterlegt grundsätzlich alle Grafiken mit Alternativtext und vermeidet auch andere Barrieren, die behinderte oder alte User ausschließen könnten." erlärt Franz-Josef Hanke, der Vertreter des Arbeitskreises Barrierefreies Internet (AKBI).
Um die Barrierefreiheit im Internet weiter voranzubringen, haben sich im
Aktionsbündnis barrierefreie Informationstechnik 9 Organisationen und weitere 8 Unterstützer zusammengeschlossen.
AbI-Projektleiter Prof. Dr.-Ing. Christian Bühler hat bei dem Arbeitstreffen in Heidelberg eine Benchmarking-Studie vorgestellt, die das Forschungsinstitut Technologie Behindertenhilfe (FTB) in Wetter-Volmarstein erarbeitet hat. Prof. Bühler und seine Mitarbeiter haben darin die Internetseiten von 60 Bundes- und Landesbehörden, Kommunen und anderen öffentlichen Dienststellen untersucht. Keine der Internetpräsenzen war vollständig barrierefrei. Von den 16 Seiten, die auch für Behinderte weitgehend nutzbar waren, stammen indes 13 von Bundesbehörden. Prof. Bühler sieht darin einen Beleg dafür, dass die gesetzliche Verpflichtung des Bundes zu barrierefreiem Webdesign wenigstens erste Früchte zeigt.
Das Aktionsbündnis will weiter daran arbeiten, die Anbieter von Internetseiten für deren barrierefreie Gestaltung zu sensibilisieren. Schließlich schaden die Barrieren dem Anbieter, denn sie grenzen mögliche Interessenten von der Nutzung des jeweiligen Angebots aus. Sicher wird barrierefreies Webdesign in den nächsten Jahren mehr und mehr Verbreitung finden.
Die Benchmarking-Studie kann beim AbI-Projektsekretariat Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe (FTB), Grundschötteler Str. 40, D-58300 Wetter (Ruhr), Telefon: +49 (0) 23 35 / 96 81 - 0, Fax:
+49 (0) 23 35 / 96 81 - 19, E-Mail:
kontakt@abi-projekt.de angefordert
werden.