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Menschen mit verschiedensten Behinderungen haben Schwierigkeiten das Internet zu benutzen. Solche Hindernisse nennt man Barrieren. Barrieren gibt es zum Beispiel bei: Sehbehinderung, Hörbehinderung, Körperbehinderung, geistiger Behinderung.
Auch Menschen mit unterschiedlich schweren Behinderungen sind betroffen, beispielsweise bei: Farbfehlsichtigkeit - Blindheit, Bewegungseinschränkung - hohe Querschnittslähmung, teilweise Hörverminderung - Gehörlosigkeit.
Um das Internet nutzen zu können, muss der Inhalt einer Internetseite für diese Menschen und ihre Geräte zur Eingabe und Ausgabe wahrnehmbar, bedienbar und verständlich gestaltet werden. Dazu gibt es Regeln, die man einhalten muss.
Dies ist gleichzeitig auch gut für alle Benutzer. Die Angebote sind leichter verständlich, besser bedienbar und können mit unterschiedlichen Geräten benutzt werden. Mehr zufriedene Benutzer sind auch für die Anbieter wichtig.
Die Richtlinien des W3C-WAI wurden aufgegriffen und in verbindliche Regeln (Standard) übertragen. (W3C-WAI bedeutet World Wide Web - Consortium, Web Accessibility Initiative. Das ist ein weltweiter Zusammenschluss von Internetfirmen, in dem WAI sich um die Barrierefreiheit kümmert.)
Schrittweise werden nun die Bundesbehörden ihre Seiten im Internet barrierefrei gestalten. Länder, Städte und Gemeinden folgen nach Verabschiedung der Gleichstellungsgesetze in den Bundesländern. Auswirkungen auf den Wirtschaftsbereich werden vor allem durch Zielvereinbarungen erfolgen. (Zielvereinbarungen sind Abmachungen zwischen Behindertenverbänden und Wirtschaft).
Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik - AbI unterstützt diesen Vorgang durch verschiedenen Maßnahmen. Dazu haben sich bis heute 25 Teilnehmer zusammengetan. Darunter sind Behindertenverbände, Forschungseinrichtungen und Internet-Firmen. Das FTB ist Leiter dieses Aktionsbündnisses.
Weitere Auskünfte und Hinweise gibt es im Internet unter den Adressen www.abi-projekt.de und www.wob11.de.