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Menschen mit Behinderungen
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Menschen mit Behinderungen sind beim Internetzugang benachteiligt

Rainer Wallbruch, FTB
Quelle: http://www.eypd2003.com und http://europa.eu.int/comm/public_opinion/ vom 01.09.03

In einer aktuellen Umfrage auf den offiziellen Internetseiten zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen wird allgemein gefragt:
"Glauben Sie, dass behinderte Menschen besondere Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und/oder einer Ausbildung haben?".

Die Ergebnisse zu dieser Umfrage werden ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht. Ein Drittel der Befragten sind der Ansicht, dass Arbeitsplätze/Institutionen nicht behindertengerecht sind. Ein weiteres Drittel glaubt, dass behinderte Menschen wegen Diskriminierung bei der Arbeit Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche haben. 13 % glauben, dass behinderte Menschen besondere Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und/oder einer Ausbildung haben, weil vermehrte Kosten mit der Anstellung einer behinderten Person verbunden sind.

Vergleicht man dieses Meinungsbild mit dem bereits im Jahr 2001 für die Europäischen Kommission erstellten, umfassenden Bericht "Europäer und das Thema Behinderung" (Eurobarometer 54.2), hat sich bisher auch im Jahr der Menschen mit Behinderungen nichts geändert.

Von der Europäischen Kommission wurde eine weitere Erhebung in Auftrag gegeben, um die Einstellungen der Menschen zur Diskriminierung zu untersuchen. In allen fünfzehn Mitgliedsländern wurden Frauen und Männer über ihre Erfahrungen als Opfer oder Zeugen von Diskriminierungen bei der Beschäftigung, der Erziehung, der Unterkunft oder als Verbraucher befragt.

Nach einer im Mai 2003 veröffentlichten Zusammenfassung der Ergebnisse über die "Diskriminierung in Europa" (Eurobarometer 57) gaben die Befragten an, dass sie weitaus häufiger erlebt hatten, dass andere diskriminiert wurden, als dass sie selbst diskriminiert wurden. Am häufigsten wurde als Grund für eine bei anderen beobachtete Diskriminierung die Rasse oder ethnische Herkunft genannt (22 %), gefolgt von den Gründen Lernschwierigkeiten oder psychische Krankheit (12 %), körperliche Behinderung (11 %), Religion oder Weltanschauung (9 %), Alter und sexuelle Ausrichtung (jeweils 6 %).

Diese Zahlen spiegeln aber nicht nur ein subjektives Meinungsbild in den Ländern der Europas wieder.
Nach einer ebenfalls von der Europäischen Kommission veröffentlichten Befragung zum Internetzugang sind Menschen mit Behinderungen benachteiligt. In einer separaten Frage wurden die Befragten dieser Umfrage gebeten anzugeben, ob sie "irgendwelche chronisch physischen oder mentalen Gesundheitsprobleme, Krankheiten oder Behinderungen" hätten.

Eine Kreuzanalyse zeigt, dass 25 % derjenigen mit physischen oder mentalen Behinderungen über einen Internetzugang von zu Hause verfügen. Dies ist deutlich weniger als die Ergebnisse der Gesamtstudie erwarten lassen: 43 % aller untersuchten Haushalte verfügen über einen Internetzugang von zu Hause.

Diejenigen, welche auf die Frage zu gesundheitlichen Problemen mit "ja" antworteten, wurden gebeten anzugeben, ob "diese chronisch physischen oder mentalen Gesundheitsprobleme, Krankheiten oder Behinderungen" sie in ihren Alltagstätigkeiten behindern. Auch hierzu wurden die Ergebnisse dieser Frage mit der Frage nach Internetzugang der Haushalte gekreuzt. Die Analyse ergibt hier, dass nur 13 % derjenigen, die angaben in ihren Alltagsaktivitäten durch die gesundheitlichen Probleme beeinträchtigt zu sein über einen Internetzugang von zu Hause verfügen.

Die Regierungen aller EU-Staaten treffen gegenwärtig Maßnahmen zur Einhaltung von zwei Antidiskriminierungsrichtlinien der EU und zur Umsetzung dieser Richtlinien in nationale Gesetze und Bestimmungen.

Die EU-Gleichstellungsrahmenrichtlinie enthält eine ausdrückliche Bestimmung für Menschen mit Behinderungen, um zu gewährleisten, dass sie die gleichen Rechte auf Beschäftigung und Ausbildung genießen:

"Um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, sind angemessene Vorkehrungen zu treffen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen ergreift, um den Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten."

Entgegen den Meinungen laut den Umfrageergebnissen auf den offiziellen Internetseiten zum Jahr der Menschen mit Behinderungen ist die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen der Richtlinie und Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse behinderter Menschen für den Arbeitgeber nicht unbedingt mit hohen Ausgaben verbunden (Eurobarometer 57). Tatsächlich fielen bei vielen umsetzbaren Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen das Leben erleichtern, nur sehr geringe oder überhaupt keine Kosten an.


Mehr erfahren Sie unter:
http://europa.eu.int/comm/public_opinion/flash/fl135_en.pdf

Im Angebot der SDC seit 03.09.03 (tmu)


Eurobarometer

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Themenbereiche:
Internationale Aspekte, Bürgerrechte, Berufliche Aus- und Weiterbildung, Mediennutzung durch Menschen mit Behinderungen / Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen, Zielsetzung, Vorgehensweise zur Überwindung der Digitalen Spaltung, Aktivitäten der EU-Organe


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