'Surfen' ohne Grenzen - auch für Blinde
Pressestelle der Sparkasse Gelsenkirchen
Quelle: news aktuell - presseportal vom 15.10.03
Sparkasse Gelsenkirchen übernimmt Vorreiterrolle im Kreditgewerbe mit "barrierefreiem Internetauftritt"
Die Informationsbeschaffung im Internet ist ein Privileg der
Sehenden. Blinde haben bislang kaum Zugang. Aber es gibt Hoffnung fürsie: Als eines der ersten Kreditinstitute hat die Sparkasse Gelsenkirchen ihre Webseite für blinde und behinderte Menschen geöffnet.
Bei der Demonstration der blindengerechten Internet-Seite
schaltete die Sparkasse die Bildschirme aus; denn für Blinde sind schriftliche Texte nutzlos - ebenso Bilder und Grafiken, die der Navigation dienen. "Probesurfer" Markus Kootz, blinder Mitarbeiter der Sparkasse Gelsenkirchen, kam dennoch zurecht: Eine Zusatzsoftware, der sog. Screen-Reader, übersetzt alles in "Hörbares". Über den Lautsprecher erfährt Kootz, was auf der Seite zu
sehen und zu lesen ist und mit welchen Tastenkombinationen er navigieren kann. Die "Maus" braucht er dafür nicht. Sogar Verträge für Anlageprodukte kann er abschließen. "Eine Riesenerleichterung für Blinde", so Kootz. Dem "sehenden" Nutzer bleiben diese Möglichkeiten
verborgen; er wird auf der Homepage der Sparkasse davon nichts bemerken. Aber im Hintergrund hat sich viel verändert, denn der "Screen-Reader" funktioniert nur, wenn die technischen Voraussetzungen stimmen. Fast ein halbes Jahr war das Team der Sparkasse mit der Umstellung beschäftigt. "Wir hoffen, dass unsere behinderten Kunden mit dem Ergebnis zufrieden sind," so Sparkassendirektor Matthias Klein, "wir werden auf jeden Fall in Kontakt bleiben zu den Verbänden und Anregungen entgegen nehmen. Barrierefreiheit ist für uns ein ständiger Prozess."
Geprüft wurde die Webseite vom Fraunhofer-Institut in St. Augustin auf Erfüllung der Anforderungen des
Behindertengleichstellungsgesetzes. Die "Konformitätsstufe A" hat die Sparkasse Gelsenkirchen bereits erreicht, darüber hinaus werden fast alle Kriterien der Konformitätsstufe "AA" erfüllt.* "Die Sparkasse
Gelsenkirchen übernimmt diese Vorreiterrolle auf freiwilliger Basis und aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden," sagte Sparkassendirektor Matthias Klein. "Wir hoffen, dass wir andere Institute zu einem ähnlichen Schritt motivieren können." Anders als
Bundesbehörden, die ihre Webseiten spätestens zum Jahr 2005
behindertenfreundlich gestalten müssen, ist diese Weiterentwicklung den Banken und Sparkassen freigestellt.
Der Internetauftritt der Sparkasse Gelsenkirchen ist überarbeitet worden auf der Grundlage der "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz(Barrierefreie Informationstechnikverordnung - BITV)" vom 17. Juli 2002 und den "Web Content Accessibility Guidelines 1.0". Der
automatische Checker des FIT bestätigte die Konformitätsstufe A des W3C Konsortiums zur Barrierefreiheit. Es gibt insgesamt drei Konformitätsstufen: A, Double und Triple A. Die Sparkasse erfüllt darüber hinaus fast alle Kriterien der Konformitätsstufe Double A. Da die Homebanking-Anwendung nicht von der Sparkasse Gelsenkirchen gestaltet wird, sondern von der Sparkassen-Informatik ist auch dieser
Bereich leider nicht barrierefrei.
Das Projekt ist unter der Gesamtleitung der Technical Concept GmbH, der Programmierung und Beratung der S&N AG und der wissenschaftlichen Begleitung des Fraunhofer Institutes realisiert worden.
Mehr erfahren Sie unter:
http://www.sparkasse-gelsenkirchen.de
Im Angebot der SDC seit 16.10.03 (pko)
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Themenbereiche:
- Zielsetzung, Vorgehensweise zur Überwindung der Digitalen Spaltung, Barrierefreiheit