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Karlsruhe verpflichtet sich zur Barrierefreiheit

Olaf Alester, Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe
Quelle: http://www.karlsruhe.de/

Die Stadt Karlsruhe hat sich selbst verpflichtet, ihre Internetseiten barrierefrei gem. den Anforderungen der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung zum Behindertengleichstellungsgesetz) zu gestalten. Für neue Seiten gelten die Richtlinien zur barrierefreien Zugänglichkeit ab 01.07.03, bestehende Seiten müssen bis 31.12.05 umgestellt sein. Grundlegender Standard sind die Zugangsrichtlinien für Webinhalte, Version 1.0 der Web Content Accessibility Guidelines der W3C-Web Accessibility Initiative (WAI) von Mai 1999 (WCAG). Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden. Mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente sind so zu erstellen und zu deklarieren, das sie gegen veröffentlichte formale Grammatiken validieren.


Im Angebot der SDC seit 03.12.03 (tmu)

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