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Um es Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, neue Dienste und Geräte wie Mobiltelefone der dritten Generation, digitales Fernsehen und Online-Dienste optimal zu nutzen, benötigt Europa eine durchgängige Gesamtstrategie, die mit Hilfe der Benutzer festgelegt wird. Die Konferenz ist Teil der Folgemaßnahmen des Aktionsplans der Kommission für Menschen mit Behinderungen (siehe IP/03/1482). Die Ergebnisse der Konferenz werden in die Gestaltung einer europäischen Strategie zur Zugänglichkeit einfließen.
"Wir setzen uns dafür ein, dass die Informationsgesellschaft für jeden zugänglich ist. Forschungsergebnisse und neue Technologien haben ein enormes Potenzial, die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern," sagt der für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige EU-Kommissar Erkki Liikanen. „Die Entwicklung und die Nutzung dieses Potenzials - insbesondere auf europäischer Ebene müssen aber auch von Seiten der Rechtsvorschriften Unterstützung bekommen. Eine Hörhilfe, die auf den genehmigten Funkfrequenzen eines Mitgliedstaats, aber nicht eines anderen, funktioniert, ist in der Praxis gar keine Hilfe. Wir müssen die Infrastruktur, Maßnahmen und Ressourcen aufbringen, damit die Erfordernisse an die Zugänglichkeit bereits ab dem Entwurfsstadium berücksichtigt und europaweite Lösungen gefunden werden."
Politische Entwicklungen:
Will man den Zugang zur Informationsgesellschaft verbessern, müssen Vorschriften ausgearbeitet und durchgesetzt werden. Dies ist bereits Teil des Ordnungsrahmens der EU für den Universaldienst, aber es stellen sich noch weitere Fragen. Zum Beispiel können viele Notrufzentralen nicht erkennen, wenn sie von jemandem kontaktiert werden, der ein Texttelefon benutzt.
Auch die Interferenz zwischen Mobiltelefonen und bestimmten Hörhilfen muss behandelt werden. So können neue Möglichkeiten, ein Notsignal direkt zu einer Hörhilfe zu senden, in einem Land durchaus funktionieren. Dadurch dass es aber keine gemeinsamen Frequenzbereiche gibt, nutzen sie demjenigen nichts, der mit dieser Hörhilfe ins Ausland geht. Schließlich muss der Zugang nicht nur möglich, sondern auch erschwinglich sein.
In all diesen Bereichen können staatliche Stellen eine positive Rolle übernehmen. Auf europäischer Ebene wird an diesen Fragen gearbeitet. Beispielsweise dürfte es im Laufe dieses Jahres zu einer Vereinbarung kommen, einen solchen gemeinsamen Frequenzbereich frei zu schalten, der für Zugänglichkeitsdienste benutzt werden könnte.
Forschung:
Die Miniaturisierung steigert die Leistung der Computer und reduziert die Größe und das Gewicht von Batterien. Die „intelligente Umgebung" kann es möglich machen, Endgeräte individuellen Vorlieben und Fähigkeiten anzupassen, z.B. durch Sprechfunktionen, Tastbildschirme oder größere Schriftgrößen. In Projekte zur Verbesserung des Zugangs, die inzwischen unter dem Dach des 6. EU-Rahmenprogramms durchgeführt werden, fließen über 30 Millionen €.
Normen können auch dabei helfen, dass "Hilfstechnologien" genutzt werden können, wenn man in verschiedene Mitgliedstaaten reist. Zum Beispiel kann z. Zt. ein Texttelefon von einem Gehörlosen nicht benutzt werden, um einen Anruf in einen anderen Mitgliedstaat zu tätigen. Durch die Beseitigung technischer Unvereinbarkeiten und von den Marktteilnehmern vereinbarte und von politischen Entscheidungsträgern unterstützte Normen können neue Märkte geschaffen oder bestehende erweitert werden, und dank Skalenerträgen können gute Geräte weit reichender genutzt werden und gleichzeitig erschwinglich sein.
Hintergrund: eEurope
Rund 82 Millionen Erwachsene in Europa werden bis zum Jahr 2005 einen Gehörverlust hinnehmen müssen; bis zum Jahr 2015 wird diese Zahl auf nahezu 91 Millionen ansteigen und damit einen von sieben Bürgern betreffen. Da das Internet immer populärer wird und immer mehr Dienste von Behörden online zur Verfügung gestellt werden, besteht die Gefahr, dass Menschen mit Hör- oder Sehschwächen von den Möglichkeiten ausgeschlossen werden, die die Informationsgesellschaft bieten kann.
Aus diesem Grund ist die Zugänglichkeit ein wesentliches Element des EU-Aktionsplans „eEurope" seit seinem Start im Jahr 2000. Im neuen eEurope-Aktionsplan wird dieser Schwerpunkt beibehalten. So haben EU-Mitgliedstaaten damit begonnen, von öffentlichen Web-Seiten die Einhaltung der Leitlinien der „W3C Web Accessibility Initiative (WAI)" zu verlangen.