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Menschen mit Behinderungen
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Britischer Bericht über die Barrierefreiheit von Internetseiten

Thomas Müller, Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe

Rights for all - Menschengruppe mit Senioren und Menschen mit Behinderungen

Die britische Disabilty Rights Commission hat einen Bericht veröffentlicht, der sich mit den Ergebnissen einer Studie zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Internetseiten beschäftigt. Ziel der Studie war es zu untersuchen, ob britische Internetseiten der unterschiedlichsten Bereiche, den geltenden Richtlinien zur Erstellung von barrierefreien Internetseiten entsprechen und ob die getesteten Seiten sich von behinderten Menschen problemlos benutzen lassen. In einem groß angelegten Test wurden 1000 Homepages aus den Bereichen: Behörden und öffentliche Information, Geschäftswelt, Elektronischer Handel, Unterhaltung und Freizeit, mit einem kommerziellen Software-Tool auf Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) geprüft. Diese Richtlinien sind 1999 von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) herausgegeben worden. Es gibt drei Stufen der Zugänglichkeit in der WCAG: A, AA und AAA, wobei die Stufe A eine absolute Mindestanforderung an Zugänglichkeit darstellt. Um festzustellen wie weit eine Seite die von dem automatischen Prüfwerkzeug für gut befunden wurde, sich auch im praktischen Test als barrierefrei erweist, wurde eine repräsentative Auswahl von 10% dieser Seiten von einer Gruppe von 50 Benutzern mit verschiedenen Behinderungen untersucht. Im einzelnen handelte es sich hierbei um:
  • blinde Personen die einen Screen-Reader oder eine Braille-Zeile benutzten
  • sehbehinderte Personen die auf den Bildschirm angewiesen waren
  • taubstumme und schwerhörige Menschen
  • Menschen mit Lernproblemen
  • physisch behinderte Menschen mit schlechter Kontrolle über Arme und Hände
Die Testpersonen hatten bestimmte Aufgaben zu lösen und haben anschließend ihre Erfahrungen in einem Interview wiedergegeben. Das Ergebnis der Tests ist ebenso wenig erfreulich wie überraschend. Nur 19% der geprüften Seiten sind von dem automatischen Prüf-Werkzeug als minimal zugänglich (Stufe A) bewertet worden. Bei diesen Seiten sind dann aber noch nicht die manuell zu prüfende Checkpunkte abgehakt, sodass man hier sicherlich noch weitere Abstriche machen kann. Am besten schnitten bei diesem Test die Seiten der Behörden ab. Sie waren mit 32% am meisten vertreten. Die Hürde der Zugänglichkeitsstufe 2 (AA) namen nur noch 0,6% der automatisch gepüften Seiten und die Stufe3 (AAA) erreichte keine einzige Seite.
Bei den Untersuchungen durch die Testpersonen kam folgendes Ergebnis zustande: Die gestellten Aufgaben wurden insgesamt von 76% der Testpersonen gelöst, wobei die Gruppe der blinden Menschen am meisten Probleme hatte. Von ihnen löste nur gut die Hälfte die gestellten Aufgaben. Letztlich zeigt die Studie einmal mehr den Handlungsbedarf der bei der Gestaltung von Internetseiten besteht. Gefordert sind aber nicht nur die Website-Designer die, bevor sie ihre Arbeit tun, einfach einmal mit Behinderten sprechen sollten sondern auch die Regierung die durch eine entsprechende Gesetzgebung mithelfen könnte das Internet für alle besser nutzbar zu machen. Der Bericht ist im Internet in mehreren Versionen u.a. eine Version in leichter (englischer) Sprache verfügbar.


Mehr erfahren Sie unter:
http://www.drc-gb.org/publicationsandreports/report.asp

Im Angebot der SDC seit 22.04.04 (tmu)

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Themenbereiche:
Regierungsaktivitäten auf Bundesebene, Regierungsaktivitäten auf Länderebene, Mediennutzung durch Menschen mit Behinderungen / Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen, Zielsetzung, Vorgehensweise zur Überwindung der Digitalen Spaltung, Forschung, Technische Unterstützung, Barrierefreiheit, Ergonomie


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