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Barrierefreiheit im Internet - juristische Aspekte

Alexander Drewes, Rechtsreferate des "Netzwerkes Artikel 3 e.V."
Artikelverweis auf JUR PC, Internetmagazin der Rechtsinformatik

Barrierefreiheit im Internet bedeutet für behinderte Menschen, dass sie das Medium in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und regelmäßig ohne fremde Hilfe nutzen können müssen. Der Autor beleuchtet die juristischen Aspekte der Barrierefreiheit.


Den vollständigen Artikel finden Sie hier:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20040252.htm#fn0

Im Angebot der SDC seit 21.09.04

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Mediennutzung durch Menschen mit Behinderungen / Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen, Zielsetzung, Vorgehensweise zur Überwindung der Digitalen Spaltung, Barrierefreiheit




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