Die Entwicklung der digitalen Technologien bietet Behinderten enorme Möglichkeiten zur
Überwindung sozio-ökonomischer, geographischer, kultureller, zeitlicher und anderer
Schranken. Auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittene, zugängliche und nutzbare
Technologien lassen sie genauso wie andere am Sozial- und Arbeitsleben teilnehmen. Eine
Herausforderung für die kommenden Jahre besteht darin, die verbleibenden Lücken zwischen
den Technologien und dieser Benutzergruppe zu schließen.
Die europäische Industrie hat es bisher versäumt, das ganze Marktpotential für auf Behinderte
zugeschnittene Produkte und Dienstleistungen auszuschöpfen. Diese können nach den
Grundsätzen des ‚Design-für-alle‘ (oder ‚universelles Design‘) oft mit geringen Zusatzkosten
entwickelt werden. Dabei werden Sonderbedürfnisse Behinderter bereits beim Entwurf
berücksichtigt. Die Regierungschefs haben sich bereits in Erklärung 22 des Amsterdamer
Vertrags verpflichtet, den Bedürfnissen Behinderter Rechnung zu tragen. Jetzt müssen
Anstrengungen unternommen werden, um diese Verpflichtung im Bereich der
Informationsgesellschaft umzusetzen.
Die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen sind in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr
unterschiedlich. Oft sind Produkte für diesen speziellen Markt überhaupt nicht genormt. Viele
Jahre lang gab es in der Union bis zu zehn verschiedene Texttelefon-Protokolle. Nach
erheblichen Anstrengungen liegt nun ein einheitlicher Normenvorschlag für Europa vor. Die
Kommission wird sicherstellen, daß Normen für Produkte und Dienstleistungen
behindertenfreundlich sind. Die Industrie Europas muß sich dieser Herausforderung stellen.
Es muß Sorge dafür getragen werden, daß Behinderte bessere Unterrichts- und
Ausbildungsmöglichkeiten erhalten und uneingeschränkt am Gemeinschaftsleben teilnehmen
können. Spezielle Versorgungsnetze mit mehrsprachigen netzgestützten Dienstleistungen
sollten aufgebaut werden, um die Unabhängigkeit und Sicherheit von Behinderten zu
erhöhen. Digitale Technologien können den Verwaltungsaufwand für den Betrieb öffentlicher
und privater Sozialdiensteinrichtungen verringern.
Ziele
Bis Ende 2000:
- Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die einschlägigen Rechtsvorschriften und Normungsprogramme im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft überprüfen, um sicherzustellen, daß sie dem Grundsatz der
Zugänglichkeit Rechnung tragen und um die Normungsverfahren zu beschleunigen.
- Die europäische Kommission wird eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten vorlegen, die
Bedürfnisse Behinderter bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen in den
Bereichen Information und Kommunikation zu berücksichtigen.
Bis Ende 2001:
- Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, die Gestaltung und den Inhalt aller öffentlichen Webseiten für Behinderte zugänglich zu
machen.
Bis Ende 2002:
- Die Europäische Kommission wird die Schaffung eines Netzes von
Spitzenforschungszentren unterstützen, das zumindest ein Zentrum in jedem Mitgliedstaat umfaßt und das ein europäisches „Curriculum-Modul“ für die Ausbildung von Entwicklern und Ingenieuren („Design-für-Alle“) erarbeitet.