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Menschen mit Behinderungen
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eTeilnahme für Behinderte (Aktionspunkt 7 der Intitiative eEurope)

eEurope-Initiative der Europäischen Kommission

Die Entwicklung der digitalen Technologien bietet Behinderten enorme Möglichkeiten zur Überwindung sozio-ökonomischer, geographischer, kultureller, zeitlicher und anderer Schranken. Auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittene, zugängliche und nutzbare Technologien lassen sie genauso wie andere am Sozial- und Arbeitsleben teilnehmen. Eine Herausforderung für die kommenden Jahre besteht darin, die verbleibenden Lücken zwischen den Technologien und dieser Benutzergruppe zu schließen.
Die europäische Industrie hat es bisher versäumt, das ganze Marktpotential für auf Behinderte zugeschnittene Produkte und Dienstleistungen auszuschöpfen. Diese können nach den Grundsätzen des ‚Design-für-alle‘ (oder ‚universelles Design‘) oft mit geringen Zusatzkosten entwickelt werden. Dabei werden Sonderbedürfnisse Behinderter bereits beim Entwurf berücksichtigt. Die Regierungschefs haben sich bereits in Erklärung 22 des Amsterdamer Vertrags verpflichtet, den Bedürfnissen Behinderter Rechnung zu tragen. Jetzt müssen Anstrengungen unternommen werden, um diese Verpflichtung im Bereich der Informationsgesellschaft umzusetzen.
Die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen sind in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Oft sind Produkte für diesen speziellen Markt überhaupt nicht genormt. Viele Jahre lang gab es in der Union bis zu zehn verschiedene Texttelefon-Protokolle. Nach erheblichen Anstrengungen liegt nun ein einheitlicher Normenvorschlag für Europa vor. Die Kommission wird sicherstellen, daß Normen für Produkte und Dienstleistungen behindertenfreundlich sind. Die Industrie Europas muß sich dieser Herausforderung stellen.
Es muß Sorge dafür getragen werden, daß Behinderte bessere Unterrichts- und Ausbildungsmöglichkeiten erhalten und uneingeschränkt am Gemeinschaftsleben teilnehmen können. Spezielle Versorgungsnetze mit mehrsprachigen netzgestützten Dienstleistungen sollten aufgebaut werden, um die Unabhängigkeit und Sicherheit von Behinderten zu erhöhen. Digitale Technologien können den Verwaltungsaufwand für den Betrieb öffentlicher und privater Sozialdiensteinrichtungen verringern.

Ziele
Bis Ende 2000:
  • Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die einschlägigen Rechtsvorschriften und Normungsprogramme im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft überprüfen, um sicherzustellen, daß sie dem Grundsatz der Zugänglichkeit Rechnung tragen und um die Normungsverfahren zu beschleunigen.
  • Die europäische Kommission wird eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten vorlegen, die Bedürfnisse Behinderter bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen Information und Kommunikation zu berücksichtigen.
Bis Ende 2001:
  • Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, die Gestaltung und den Inhalt aller öffentlichen Webseiten für Behinderte zugänglich zu machen.
Bis Ende 2002:
  • Die Europäische Kommission wird die Schaffung eines Netzes von Spitzenforschungszentren unterstützen, das zumindest ein Zentrum in jedem Mitgliedstaat umfaßt und das ein europäisches „Curriculum-Modul“ für die Ausbildung von Entwicklern und Ingenieuren („Design-für-Alle“) erarbeitet.




Mehr erfahren Sie unter:
http://europa.eu.int/information_society/eeurope

Im Angebot der SDC seit 12.09.01 (tmu)


eEurope

Weitere inhaltlich zusammenhängende Materialien finden Sie hier.


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