Orientierungshilfen und Beschilderung in öffentlich zugängigen Gebäuden
Bayerische Architektenkammer, Bayerische Architektenkammer
Quelle: Barrierefreies Bauen Teil 2 vom 01.11.96
Öffentlich zugängige Gebäude oder Gebäudeteile, Arbeitsstätten und ihre Außenanlagen sind mit Orientierungshilfen auszustatten.
Orientierungshilfen sind so signalwirksam anzuordnen, daß Hinweise deutlich und frühzeitig erkennbar sind, z. B. durch Hell/Dunkelkontraste (möglichst hell auf dunklem Hintergrund). Größe und Art von Schriftzeichen müssen eine gute, blendfreie Lesbarkeit ermöglichen.
Untersuchungen zur Kontrastoptimierung sind in einem Forschungsbericht des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht ("Verbesserung von visuellen Informationen im öf-fentlichen Raum", Bonn 1996); dort sind Aussagen über den Zusammenhang zwischen der Größe von Inhalt und "Suchfläche", dem Helligkeitskontrast und den optimalen Farbkombinationen getroffen.
Demnach haben sich Kombinationen "heller" Farben (weiß, gelb) mit "dunklen" Farben (blau, rot, schwarz) als günstig erwiesen. Besonders mit Zusammenstellungen von schwarz auf gelb, schwarz auf weiß, gelb auf violett und rot auf gelb bei einer Helligkeitsdifferenz von über 50% (optimal 90%) sind gute Ergebnisse erzielt worden. Auffindbarkeit und Lesbarkeit von Orientierungshilfen setzen möglichst große Suchflächen und, darauf abgestimmt, möglichst große Schriften voraus, deren Größe jedoch nicht losgelöst von der jeweiligen Situation allgemeinverbindlich angegeben werden kann.
Bei Farb- und Kontrastfestlegungen ist immer zu prüfen, ob der natürliche Kontrast von Umgebung und Schildern ausreichend ist: Vor dunklen Hintergründen bringen naturgemäß helle Schilder die besseren Ergebnisse (und umgekehrt). Oftmals kann ein geeigneter Kontrast nur mit Hilfe von Beleuchtung der Hinweisschilder oder der Beschriftung erzielt werden.
Die Beleuchtung von Verkehrsflächen, Treppen und Treppenpodesten mit künstlichem Licht ist blend- und schattenfrei auszuführen. Eine höhere Beleuchtungsstärke als nach DIN 5035-2 ist vorzusehen.
Bei barrierefreien Treppen muß das Begehen durch optische Hilfen erleichtert werden:
Die Treppe soll so ausgeleuchtet sein, daß durch die Stufenvorderkante kein Schattenwurf erfolgt; die Setzstufe kann sich von Trittstufe durch unterschiedliche Helligkeit der Mate-rialoberflächen absetzen.
Kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge bei Treppen trägt zur Sicherheit beim Begehen bei: Wenn Beläge unterschiedlicher Helligkeit und Textur für Stufen und Podeste verwendet werden, so muß der Podestbelag am unteren Antritt bis zur ersten Steigung herangeführt werden, während er am oberen Austritt erst eine Auftrittsbreite nach der obersten Steigung beginnen darf.
Gegenüber den in der DIN geforderten 100 Lux für Verkehrswege in Gebäuden sollten die Beleuchtungsstärke auf mindestens 200 Lux erhöht werden. Dies bringt deutlich verbesserte Lichtverhältnisse und liegt noch in einem wirtschaftlich vertretbaren Bereich. Blendfreiheit wird z. B. durch indirekte Beleuchtung bzw. spezielle Leuchten erzielt.
In diesem Zusammenhang wird auf die Reflexion glänzender Beläge hingewiesen; die Pflege der Böden mit den verschiedenen Reinigungsmitteln beeinflußt die optischen Eigenschaften u. U. ungünstig.
Generell sind helle Materialien und Farben an Boden und Wand vorzuziehen.
Fluchtwege sollten durch besondere Lichtbänder und richtungsweisende Beleuchtung, z. B. in Fußleistenhöhe, sowie durch Tonsignale gekennzeichnet werden.
Orientierungshilfen sind zusätzlich tastbar auszuführen, z. B. durch unterschiedlich strukturierte Oberflächen; bei Richtungsänderungen oder Hindernissen müssen besondere Markierungen vorgesehen werden.
Am Anfang und am Ende von Handläufen einer Treppe sind einheitlich taktile Hinweise anzubringen.
Durch diese tastbaren Handlaufmarkierungen am Anfang und am Ende von Treppen können Blinde und Schlechtsehende wichtige Informationen erhalten. So kann z. B. die Anzahl von erhabenen Markierungen oder Noppen das Stockwerk angeben, in dem man sich gerade befindet. Wichtig ist, daß sie so auf der Außenseite des Handlaufs angebracht werden, daß sie mit der Kuppe des Zeigefingers der greifenden Hand tastbar sind.
Personenaufzüge mit mehr als 2 Haltestellen sind zusätzlich mit Haltestellenansagen auszustatten.
Mittlerweile ist die nicht mehr mit nennenswertem Aufwand verbunden, da sich durch die technische Entwicklung für andere Gebiete (Sprachcomputer) die Verfügbarkeit solcher Einrichtungen wesentlich verbessert hat und der Preis vergleichsweise niedrig ist.
Im Angebot der SDC seit 05.12.01 (tmu)
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