Neue Gesetzgebung für öffentliche Beschaffung stimmt mit den Vorkehrungen zur Gleichbehandlung überein
Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe
Quelle: European Disability Forum
Das Europäische Parlament stimmte gestern in seiner ersten Lesung über den Vorschlag ab, die EU-Gesetzgebung hinsichtlich der öffentlichen Beschaffungen zu ändern. Das Abstimmungsergebnis markierte einen bedeutenden Sieg für die Integration von Menschen mit Behinderungen und allen anderen diskriminierten Gruppen auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Der wichtigste angenommene Zusatzantrag ist die Einbeziehung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für die Arbeitgeber, unter den Kriterien die Wahl des wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebots zu bestimmen.
"Heute hat das Europäische Parlament einen historischen Durchbruch in der Verteidigung der gleichen Rechte und Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen markiert." sagte der EDF Präsident Yannis Vardakastanis. "Integration im Arbeitsmarkt von allen Gruppen in der Gesellschaft kann nur geschehen, wenn den Firmen Anreize gegeben werden, eine Gleichbehandlungspolitik zu betreiben".
Das Europäische Parlament meint durch Annehmen eines Zusatzantrags zu Artikel 53 und 54, daß die Arbeitgeber zur Entwicklung einer Gleichbehandlungverfahrensweise innerhalb ihrer Firmen ermutigt werden sollten und die Anstellung von Personen mit Behinderungen und allen anderen diskriminierten Gruppen zu fördern. Das Europäische Forum für Menschen mit Behinderungen (European Disability Forum - EDF), das die Interessen von 37 Millionen behinderten Bürgern in der Europäischen Union vertritt, feierte die Parlamentsentscheidung, welche öffentliche Einrichtungen dazu aufruft, dass mehr für die sozial verantwortlichere Öffentlichkeit aufgebracht wird. Gemäß des im Plenum angenommenen Textes, kann das Gesamtinteresse der Gemeinschaft (und nicht nur das Interesse der vertraglichen Amtsgewalt) beim Wahlen des "ökonomischsten Arbeitgeber" in Betracht gezogen werden.
Außerdem werden Firmen, die öffentliche Verträge anbieten, gezwungen, die in den Mitgliedstaaten geltenden Arbeitsgesetzgebung zu achten. Firmen, die in der Vergangenheit wegen Übertretung von Arbeitsgesetzgebungen verurteilt worden sind, können vom Arbeitanbieter-Verfahren ausgeschlossen werden.
Ein neuer Artikel sieht zusätzlich zum ursprünglichen Gesetzestext die Möglichkeit für die vertragliche Amtsgewalt voraus, eine gewisse Anzahl von Verträgen mit Behindertenworkshops oder - Schemata zurückzuhalten, die eine Mehrheit von Menschen mit Behinderungen beschäftigen, die unter normalen Arbeitsbedingungen nicht eingestellt werden können. Schließlich stimmte das Europäische Parlament zugunsten des "Design für alle Bedürfnisse ( einschließlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen )", das bei technischen Daten von Produkten und Diensten angeboten werden soll. Produkte, Dienstleistungen und Transport mit universellem Design sind für zeitweilige oder ständig Behinderte ( 14 % der Bevölkerung ) extrem wichtig und nützen allen anderen Verbrauchern. Der Rat der Europäischen Union wird gemäß dem Co-Entscheidungsverfahren den Text jetzt untersuchen, der zuerst in der Leseung durch das Parlament angenommen wurde. Das Europäische Forum für Menschen mit Behinderungen ruft den Rat dazu auf, mit der Gesetzgebung übereinzustimmen, damit soziale Grundsätze, die die volle Teilnahme von behindeten Menschen an der Gesellschaft erlauben, nicht aufgehalten, sondern untermauert werden.
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http://www.edf-feph.org/
Im Angebot der SDC seit 04.02.02 (tmu)
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