Bereich net.werker Bereich Experten Bereich Presse Bereich Einsteiger Bereich Experten
Logo der Stiftung Digitale Chancen
Über die Stiftung
Service für Experten
Schriftgrad ändern  
Schriftgrad 1Schriftgrad 2Schriftgrad 3
   Start    Suche News    Termine  Forum    Newsletter    Broschüren    Kontakt


Menschen mit Behinderungen
Zugangsorte finden:
:   

  ::  detailliert suchen
  ::  Zugangsort melden

Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen vom Bundestag verabschiedet

Quelle: BMA-Pressestelle

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen wurde heute vom Deutschen Bundestag beschlossen. Mit dem Gesetz soll in vielen Bereichen Barrierefreiheit hergestellt werden, damit niemand ausgeschlossen wird. Dies gilt für den Öffentlichen Personennahverkehr wie für den Besuch von Gaststätten. Bundesarbeitsminister Walter Riester erklärte anlässlich der Annahme des Gesetzes: ?Ich bin froh, dass das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen heute mit parteienübergreifender parlamentarischer Mehrheit beschlossen wurde. Mit diesem Gesetz erfüllen wir den Auftrag des Grundgesetzes ?Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden?. Behinderte Menschen haben Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und auf eine selbstbestimmte Lebensführung. Sie gehören in die Mitte unserer Gesellschaft.? Etwa 6,6 Mio. schwerbehinderte Menschen leben zur Zeit in Deutschland. Davon sind nur 4,5% - rd. 300.000 - von Geburt an behindert. Wenn 8 Prozent der Bevölkerung schwerbehindert sind, zeigt dies, dass Behindertenpolitik kein Randbereich politischen Handelns sein kann und darf. Nachdem im Oktober 2000 bereits das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter verabschiedet und seit Juli 2001 durch das SGB IX die Gleichstellung im Bereich des Sozialrechts gewährleistet ist, setzt das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen als drittes behindertenpolitisches Gesetz in dieser Legislaturperiode nun Gleichstellung und Barrierefreiheit im öffentlichen Recht um. Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Behinderte Menschen sollen zu allen Lebensbereichen einen umfassenden Zugang und eine uneingeschränkte Nutzung haben. Das Ziel einer allgemeinen Barrierefreiheit umfasst neben der Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrer/innen und gehbehinderte Menschen auch die kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt für sehbehinderte Menschen sowie die barrierefreie Kommunikation im Verwaltungsverfahren etwa mittels Gebärdensprachdolmetscher oder über barrierefreie elektronische Medien. Konkrete Regelungen zur Barrierefreiheit sind insbesondere:
  • Zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs sollen die Träger des öffentlichen Verkehrs ihre Fahrzeuge und Verkehrsanlagen so gestalten, dass behinderte Menschen diese ohne besondere Erschwernisse in der allgemein üblichen Weise selbständig nutzen können. Dazu soll im Nahverkehrsplan künftig festgelegt werden, wie und in welchem Zeitrahmen schrittweise eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit erreicht werden soll.
  • Gaststätten in neu errichteten Gebäuden sollen künftig barrierefrei sein. Dazu können zum Beispiel gehören: ebenerdige Eingänge für Rollstuhlfahrer/innen, Aufzüge oder Rampen, sowie Behindertentoiletten. Nicht nur für behinderte Menschen, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen werden Gaststätten durch barrierefreie Ausgestaltung attraktiver, weil kundenfreundlicher.
  • Neue Gebäude des Bundes müssen künftig barrierefrei sein.
  • Das Internet wird immer wichtiger. Der Bund gibt sich die Vorgabe, seinen Internetauftritt z.B. durch textunterlegte Benutzeroberflächen soweit wie möglich barrierefrei zu gestalten.
  • Hör- oder sprachbehinderte Menschen erhalten das Recht, mit Bundesbehörden im Verwaltungsverfahren in Gebärdensprache oder anderen geeigneten Kommunikationshilfen zu kommunizieren.
  • Wird gegen die neuen Rechte verstoßen, können anerkannte Verbände dies unter bestimmten Voraussetzungen durch Verbandsklage geltend machen.
Behinderte Menschen sind nicht Objekte staatlichen Handelns, sondern wollen ihr Leben selbst in die Hand nehmen und aktiv gestalten. Deshalb wird das neue Instrument der Zielvereinbarungen künftig eine wichtige Rolle spielen. Unternehmen und Verbände behinderter Menschen sollen in eigener Verantwortung Vereinbarungen treffen können, wie und in welchem Zeitraum Barrierefreiheit vor Ort konkret verwirklicht wird. So sind flexible Regelungen möglich, die den jeweiligen Verhältnissen und Bedürfnissen angepasst sind. Die Verbände der behinderten Menschen werden hier selbstständig und in eigener Verantwortung als Verhandlungspartner der Wirtschaft ihre Ziele und Vorstellungen einbringen können. Der Staat ist nur noch Beobachter dieses Prozesses.


Im Angebot der SDC seit 05.03.02 (tmu)

Verwandte
Themenbereiche:
Regierungsaktivitäten auf Bundesebene, Technische Unterstützung


Logo des Forschungsinstituts Technologie - Behindertenhilfe


 Nach oben

Copyright 2009, SDC.