Wie die IT-Branche die Erwerbssituation behinderter Menschen, insbesondere behinderter Frauen, verändern könnte
„Du bist jung, weiblich, neugierig..." So titelt die Homepage www.idee-it.de, einer Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Mädchen und junge Frauen sollen motiviert werden, Berufe in der IT- und Medienbranche anzustreben. Was aber, wenn du nicht nur jung, weiblich, neugierig, sondern außerdem behindert bist? Zwar leben rund 10 % aller Mädchen und Frauen in der Bundesrepublik mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung, aber für diesen Personenkreis finden sich auf der Homepage keine Informationen, und das Web-Angebot ist nicht barrierefrei nutzbar – behinderte Mädchen und Frauen kommen also nicht vor.
Anders im Bundesland Berlin: „Bei uns werden behinderte Mädchen und Frauen als Querschnittsthema mitgedacht", sagt Andrea Schatz, Referentin für frauenpolitische Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen. Schatz erläutert, dass die Initiative Idee-IT ein privat-public-partnership Projekt ist, das in Kooperation mit Unternehmen, Kammern, Fachverbänden und Einzelpartnerinnen durchgeführt wird. Dazu finden länderspezifische oder regionale Informationsveranstaltungen und Aktionen statt. Eine Infotainmentveranstaltung des Bundeslandes Berlin im Juli diesen Jahres wird behinderte Mädchen und Frauen in ihrer Angebotsstruktur berücksichtigen. Dabei soll es laut Schatz um die Einsatzmöglichkeiten für behinderte Frauen in zukunftsträchtigen Berufsfeldern auf dem ersten Arbeitsmarkt gehen. „Mit diesem Schwerpunkt ist noch keine Veranstaltung im Rahmen von Idee-IT durchgeführt worden. Wir sind der Meinung, dass die neuen Berufe in der IT- und Medienbranche auch für behinderte Menschen, insbesondere für behinderte Frauen, interessant sind: Es gibt Zukunftsperspektiven, Aufstiegschancen und gute Verdienstmöglichkeiten. Davon sollen auch behinderte Frauen profitieren".
Schlusslicht auf dem Arbeitsmarkt
Das ist auch notwendig, denn bislang bilden behinderte Frauen das Schlusslicht auf dem Arbeitsmarkt. Von der Arbeitslosigkeit sind behinderte Menschen insgesamt stärker betroffen als Nichtbehinderte. So lag die Arbeitslosenquote für schwerbehinderte Menschen für den Oktober 1999 bei 17,7 %, während sie für alle Erwerbspersonen im Bundesdurchschnitt gleichzeitig 9,9 % betrug. Bei der Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen wird nicht nach Frauen und Männern unterschieden. Um sich ein Bild zu machen, muss man auf die Zahlen aus dem Mikrozensus zurückgreifen. Die aktuellsten verfügbaren Daten stammen aus dem Jahr 1995, da der Mikrozensus von 1999 noch nicht ausgewertet ist: Seinerzeit waren 13,3 % der behinderten Frauen erwerbstätig im Vergleich zu 19,6 % der behinderten Männer. Auch in allen Bereichen der beruflichen Rehabilitation sind behinderte Frauen mit weniger als 30 % unterrepräsentiert. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Das fängt mit einer demotivierenden Beratung beim Arbeitsamt oder anderen Rehabilitationsträgern an, reicht über unzureichendes Übergangsgeld aufgrund von Kindererziehungszeiten bis hin zu Umschulungsangeboten, die nur wohnortfern und nur als ganztägige Maßnahmen wahrgenommen werden können. Nur in den „Werkstätten für behinderte Menschen", also am unteren Ende der Arbeitsmöglichkeiten, liegt der Frauenanteil bei über 40 %. Der Durchschnittsverdienst für die Betroffenen in den Werkstätten lag Ende der 90er Jahre jedoch lediglich bei rund 125 Euro monatlich.
50.000 neue Jobs für Schwerbehinderte
Um die überproportionale Arbeitslosigkeit behinderter Menschen zu bekämpfen, hat die rot-grüne Bundesregierung bereits zum 1. Oktober 2000 das Schwerbehindertengesetz geändert. Seit Juli 2001 ist es Bestandteil des Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Als eine wesentliche Neuerung und Zugeständnis an die Arbeitgeberseite wurde die Beschäftigungsquote von sechs auf 5 % gesenkt. Das heißt, dass mindestens 5 % der ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitsplätzen behindert sein müssen. Die Quote wird aber ab Januar 2003 wieder angehoben, wenn es bis Oktober 2002 nicht gelingt, die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter gegenüber dem Stand vom Oktober 1999 um ein Viertel zu senken. Deshalb startete das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) parallel zu dem neuen Gesetz die Kampagne „50.000 neue Jobs für Schwerbehinderte". Bis zum Herbst 2001 war der halbe Weg zum Ziel, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten zu reduzieren, erfolgreich zurückgelegt worden: Es gab 23.700 schwerbehinderte Arbeitslose weniger als zwei Jahre zuvor. Eine ähnliche Senkung muss bis zum Herbst 2002 nochmals geschafft werden, wenn die Beschäftigungsquote zum Januar 2003 nicht wieder erhöht werden soll. Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen nimmt zwar ab, doch weiß niemand, wo die Betroffenen geblieben sind: Haben sie tatsächlich einen neuen Job gefunden, oder sind sie verrentet worden, oder haben sie sich enttäuscht aus der Statistik streichen lassen? Die bekannten Zahlen geben Grund zur Skepsis: Während die Zahl der erwerbslosen Schwerbehinderten zwischen Herbst 1999 und Herbst 2000 um rund 13.000 abnahm, sank gleichzeitig die Zahl der erfassten behinderten ArbeitnehmerInnen um 9.000. Lediglich die Zahl der behinderten Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen stieg in diesem Zeitraum und zwar um 6.400. Der Frauenanteil bei diesen Zahlen ist jeweils nicht bekannt. Und ob tatsächlich neue Jobs für Schwerbehinderte geschaffen worden sind, ist zumindest höchst fraglich.
Neue Chancen und Barrieren: Umfrage des Bundeswirtschaftsministeriums
Neue Jobs für behinderte Frauen und Männer könnten sich aus den neuen Berufschancen in der IT-Branche ergeben. Berührungsängste behinderter Menschen mit den neuen Medien gibt es nach einer Umfrage des Bundeswirtschaftsministeriums nicht: Danach surfen behinderte Menschen sogar häufiger im Internet als Nichtbehinderte. Besonders oft trifft man bei blinden und sehbehinderten Menschen auf Internet-Freaks: Über 50 % von ihnen bezeichneten sich in der Umfrage als „Internetkenner". In den Altersgruppen der 30- bis 69-Jährigen finden sich besonders viele InternetkennerInnen und -nutzerInnen. Ein Defizit an Internet-Zugangsmöglichkeiten zeigte sich allerdings bei jüngeren Menschen mit Behinderung. Frauen nutzten laut Umfrage das Internet etwas seltener als Männer: 33 % der Frauen im Vergleich zu 37 % der Männer kennen sich gut mit dem Internet aus. 23 % der befragten Frauen und 17 % der Männer waren noch nie im Internet. Insgesamt beteiligten sich an der Umfrage über 3.300 Personen, vor allem aus Betrieben, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und Selbsthilfeorganisationen. Die Ergebnisse werden daher als nicht repräsentativ für alle behinderten Menschen in der Bundesrepublik bezeichnet. Die vollständigen Ergebnisse der Umfrage stehen
hier zum Download zur Verfügung.
Während 93 % der „Internetkenner" in dem Medium viele neue Chancen sehen, beklagen 55 % von ihnen Barrieren bei der technischen Zugänglichkeit und der Navigation. 30 % der Umfrage-TeilnehmerInnen sind bei der Internetnutzung auf technische Hilfen angewiesen. Das können beispielsweise Lupen, Braillezeile oder Sprachaus- und -eingabe sein. Trotzdem können sie viele Web-Angebote nicht nutzen, da diese nicht nach den Kriterien der Barrierefreiheit gestaltet worden sind. Unterschiede in der Internet-Nutzung gibt es der Umfrage zufolge auch zwischen Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Besonders selten begeben sich Menschen mit Lernbehinderungen und sogenannten geistigen Behinderungen ins Netz: 68 % von ihnen waren noch nie „drin". Diesem Trend versucht man bundesweit in barrierefreien Internet-Cafés entgegenzuwirken. Dort können Menschen mit und ohne Behinderungen das neue Medium Internet kennenlernen. Menschen mit sog. geistigen Behinderungen werden teilweise über spielerische Zugänge an die Technologie herangeführt.
Neue Medien als doppelte Chance
Solche Initiativen begrüßt Andrea Schatz: „Wir leben in einer Informations- und Kommunikationsgesellschaft. Da kommt niemand mehr ohne die neuen Medien aus." Ihrer Meinung nach müssen behinderte Menschen an diesem Prozess beteiligt sein, damit sie dieselben Kommunikations- und Teilhabemöglichkeiten haben wie alle anderen auch. „Hier sehe ich einen dringenden Handlungsbedarf. Zumindest die Internetangebote der Behörden und öffentlichen Einrichtungen müssen alle barrierefrei gestaltet werden." In der Nutzung der neuen Medien sieht sie eine doppelte Chance: zum einen für die behinderten Menschen, die dadurch Mobilitäts- und Kommunikationseinschränkungen ausgleichen können und zum anderen für die Wirtschaft durch die Nutzung der Ressourcen behinderter Menschen: „Ich glaube, die deutsche Wirtschaft wird es sich nicht mehr lange leisten können, das hohe Qualifikations- und Motivationspotential behinderter Menschen ungenutzt zu lassen."
Weiterbildung mit Barrieren
Um ihre Potentiale zu entwickeln, brauchen behinderte Frauen und Männer aber zunächst entsprechende Aus- und Weiterbildungen. Nach der Umfrage des Bundeswirtschaftsministeriums besteht hier ein Defizit. In manchen Berufsbildungswerken, in denen viele behinderte Jugendliche ihre Erstausbildung absolvieren, hat man diesen Mangel erkannt und bietet beispielsweise Ausbildungsgänge zu Informatikkauffrauen und -männern an. Für Betroffene, die bereits einen Beruf haben und sich einfach in Sachen Internet weiterbilden möchten, wird es komplizierter, vielfach ist es sehr aufwendig, sich über die geeigneten Angebote zu informieren. Andrea Schatz hat einen Überblick über die Frauenprojekte der Stadt im Bereich des Arbeitsmarkts und der Beruflichen Bildung und kennt das Problem der fehlenden Barrierefreiheit bei Fraueninitiativen: „Die Projekte sind meistens nicht barrierefrei und für kostenintensive Umbauten fehlt das Geld. Über die technische Ausrüstung für blinde Internetnutzerinnen verfügt kein Frauenprojekt in Berlin."
Neue Gesetze machen Hoffnung
Als behinderte Frau ist Andrea Schatz gleichzeitig Vorsitzende des Netzwerks behinderter Frauen Berlin e.V. Als Netzwerkfrau setzt sie sich schon lange dafür ein, dass Nachteilsausgleiche unabhängig von der Erwerbstätigkeit finanziert werden. „Entsprechend muss für behinderte Menschen auch der behinderungsbedingte Mehrbedarf bei der Nutzung der neuen Medien finanziert werden," sagt sie. Die Finanzierung von Großbildschirmen oder Braillezeile dürfe nicht an die Erwerbstätigkeit geknüpft werden – dies sei insbesondere für behinderte Frauen von Bedeutung, da sie häufiger und länger arbeitslos und weniger erwerbstätig sind . Schatz hofft, dass die Finanzierung solcher Leistungen künftig mit dem SGB IX durchsetzbar ist. Hoffnungen hinsichtlich barrierefreier Web-Angebote verbindet die Vereinsvorsitzende mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das am 1. Mai 2002 für die Bundesrepublik in Kraft getreten ist: „Danach ist eine barrierefreie Informationstechnik vorgeschrieben, das bedeutet, dass alle Internetseiten und grafischen Programmoberflächen der Bundesbehörden so gestaltet sein müssen, dass sie von behinderten Menschen uneingeschränkt genutzt werden können. Das erhöht dann sicher auch die Chancen behinderter Mädchen und Frauen, im Bereich der neuen Medien privat und beruflich Fuß zu fassen."
Möglicherweise heißt es dann auf der Idee-IT-Homepage eines Tages: „Du bist jung, weiblich, neugierig und vielleicht behindert ..."