Auf der Konferenz eGovernment ante Portas am 28. Und 29. 5. 2002 in Bremen war einer der fünf Themenschwerpunkte dem barrierefreien Webdesign gewidmet. Barrierefreiheit wird ja in Zukunft für öffentliche Internetseiten des Bundes gemäß dem Bundesgleichstellungsgesetz
(BGG, http://www.behindertenbeauftragter.de/download/gleichstellungsgesetz.htm) verbindlich vorgeschrieben. Es ist davon auszugehen, dass auch die Bundesländer vergleichbare Verordnungen auf den Weg bringen werden.
Die gut 30 Teilnehmer der Arbeitsgruppe wurden aus erster Hand von Vertretern des BMA und des BMI über die Neuerungen des SGB IX
(http://www.bma.bund.de/download/broschueren/A712.pdf) und des BGG unterrichtet. Insbesondere stand die Rechtsverordnung (wird zum 31.7. 02 erlassen) zur barrierefreien Informationstechnik im Mittelpunkt der Diskussion.
Anschaulich wurden Barrieren im Internet von Menschen mit Behinderungen demonstriert. Darüber hinaus wurde über die Dimension des universellen Design
(http://www.universelles-design.de) , die den wirtschaftlichen Nutzen und die soziale Integration verbindet, vorgetragen. Abschließend präsentierte ein großes Multimediahaus sein Konzept zur Barrierefreiheit. Bemerkenswert war hier, dass auch die Einschätzung der Praktiker, unterstrich und bestätigte, dass barrierefreies Webdesign - richtig angewandt - dem Prinzip des universellen Design folgt und so die Nutzbarkeit des Internet für sehr viel mehr Menschen als nur die Menschen mit schweren Behinderungen unterstützt.