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Als erstes wurde die BITV erläutert.
Dabei ging es vor allem um Fragen zum Geltungsbereich
dieser Verordnung und um Umsetzungsfristen.
Unklar war vielen Teilnehmern, welche der beiden Prioritäten der BITV für
einen barrierefreien Internetzugang jeweils zugrundegelegt werden muss, in
welchem Verhältnis die BITV zu den
internationalen WAI-Richtlinien steht und wie es mit Fortschreibung
der BITV aussieht.
Neu war für einige Teilnehmer,
dass sich auch aus dem SGB IX, § 81 Verpflichtungen für barrierefrei gestaltete
Informationsangebote ergeben, die über die BITV hinausgehen. Die Beschränkung
der BITV auf öffentlich zugängliche Internetseiten der Behörden der Bundesverwaltung
gilt für SGB IX § 81 nämlich nicht. Der hier gewährte Rechtsanspruch auf
einen barrierefreien Arbeitsplatz schließt vielmehr auch das betriebliche
Intranet ein.
Nachdem die wichtigsten Fragen und Unsicherheiten zur rechtlichen Bedeutung der BITV ausgeräumt waren, ging es um die im Anhang der BITV zu findenden Anforderungen für die barrierefreie Webseitengestaltung. Die Gestaltungsanforderungen gemäß der BITV wurden für alle Anforderungen der BITV anhand von einzelnen Beispielen näher erläutert. Für einige Unterpunkte der einzelnen Anforderungen wurden Lösungsvorschlägen für ein barrierefreies Internet aufgezeigt. Es wurde verdeutlicht, dass es hier nicht nur um die Belange von sehbehinderten und blinden Menschen geht, sondern dass die einzelnen Anforderungen der BITV viel umfassender sind. Als Vertreter der sehbehinderten und blinden Menschen konnten die BIK-Vertreter speziell auf Probleme aus ihrer Sicht eingehen.
Bei der anschließenden Diskussion ging es um die praktische Umsetzung der BITV
durch die Bundesorganisationen. Einige der BITV-Anforderungen lassen sich
ohne größeren Aufwand umsetzen oder sind bereits realisiert. Andere machen
den Verantwortlichen der Bundesbehörden noch Probleme. Ein häufig genanntes
Thema waren Tabellen in Internetauftritten. Unsicherheit gab es auch hinsichtlich
der Verwendung grafischer Elemente wie Laufschriften, die zumeist eine Zugangsbarriere
darstellen, zumal sie nur mit einem Browser darstellbar sind.
Gefragt wurde vor diesem Hintergrund nach Beratungs- und Unterstützungsangeboten
für die Umsetzung der BITV. Dies betrifft nicht nur Behörden, die ihren Internetauftritt
selbst erstellen. Auch wenn Internetauftritte unter Einbeziehung der BITV-Anforderungen
von Webagenturen erstellt werden, sind entsprechendes Know-How und geeignete
Prüfinstrumente für die Leistungsabnahme erforderlich.
Vor diesem Hintergrund war es gut, dass am Ende des Seminars die Vorstellung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten des "Aktionsbündnisses für barrierefreie Informationstechnik (ABI)" stand. Die einzelnen Mitglieder des Aktionsbündnisses (BAGH, FTB, Web for all) und der erste Partner, das BIK-Projekt informierten detailliert über das Beratungsangebot. Die Bundesbehörden wurden eingeladen, sich an das Aktionsbündnis oder die einzelnen Partner zu wenden, um Seiten testen und sich bei der barrierefreien Gestaltung von Internetauftritten unterstützen zu lassen.