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Jedoch möchten wir aus aktuellem Anlaß ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies nicht unbedingt bedeutet, dass wir die Seiten getestet oder bei der Gestaltung beraten haben.
Wir würden uns freuen, wenn die Betreiber der entsprechenden Websites sich bereits vor oder während der Um- oder Neugestaltung an das Aktionsbündnis und seine Partner wenden würde, die kostenlose Kurztests der Seiten durchführen oder bei der barrierefreien Gestaltung beraten können. Hierdurch können Mißverständnisse ausgeräumt werden, bevor viel Entwicklungszeit und -kosten in eine Lösung investiert werden, die trotzdem nicht alle Barrieren beseitigt.
Leider hat es sich herausgestellt, dass viele, nach eigener Meinung der Betreiber von barrierefrei gestalteten Seiten, tatsächlich aber noch viele Barrieren enthalten. Häufig wird auch eine Sonderlösung für behinderte Menschen angeboten, was nicht im Sinne eines Universellen Designs für Alle und auch nicht im Sinne des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist.
Im BGG § 4 "Barrierefreiheit" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine barrierefreie Lösung "in der allgemein üblichen Weise" nutzbar sein muss. Es wird also gerade keine Sonderlösung angestrebt. In der Begründung zu Nr. 11.3 der Anlage zur BITV heißt es: Das Erstellen einer alternativen "Nur-Text-Version" ist nach der Bedingung Nr. 11.3 der Priorität I nur vorgesehen,
Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, das äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind.
Ziel sollte es also immer sein ein Internetangebot zu erstellen, das von allen Benutzergruppen gleichermaßen uneingeschränkt nutzbar ist. Dies hat insbesondere Vorrang vor der Erstellung einer "Nur-Text-Lösung" als Alternative, da diese nur für bestimmte Benutzergruppen von behinderten Menschen, etwa für Benutzer von Braille-Zeilen oder Screen-Readern, Barrierefreiheit erreicht. Von einer barrierefrei gestalteten Webseite, auf der z. B. einfache Sprache verwendet worden ist oder auf der eine übersichtliche, gut nachvollziehbare Navigation eingesetzt wird, können alle Nutzer des Internetangebots profitieren.